Wir arbeiten im Rahmen unseres Projektes “lehrer-fuer-aufklaerung.de” mit vielen Fachleuten zusammen. Ein wichtiger Aspekt bei der Umsetzung der sog. “Corona”-“Regeln” ist auch der Arbeitsschutz. Dabei sind vor dem Anordnen einer Maskenpflicht regelmäßig andere Maßnahmen zu prüfen, die wesentlich weniger in die individuellen Dispositionen der betroffenen Personen eingreifen, z. B. wären hier bauliche oder technische Maßnahmen zu nennen. Erst wenn diese Möglichkeiten nicht ausreichen oder in Frage kommen, ist an individuelle Maßnahmen wie z. B. eine Maskenpflicht zu denken.
Aber auch hier gelten strenge Regeln. Beispielsweise dürfen FFP2-Masken grundsätzlich nur verwendet werden, wenn den Trägern eine arbeitsmedizinische Untersuchung zumindest angeboten wurde. Daran mangelt es unseren Erkenntnissen nach in allen Bundesländern.
Ähnlich verhält es sich mit anderen Masken, wenn sie im Rahmen des Unterrichts getragen werden müssen. Ein Arbeitsgremium aus Fachleuten für Arbeitsschutz ist nun tätig geworden und hat Musterschreiben entworfen, mit deren Hilfe Eltern für Ihre Kinder die Einhaltung der entsprechenden gesetzlichen Grundlagen und arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben geltend machen können und dies bei den Behörden einfordern können. Die Schreiben richten sich zwar an Institutionen in Nordrhein-Westfalen, sollten aber auch für andere Bundesländer adaptierbar sein.
Leider lassen sich die Schreiben nicht öffnen. Bei Threema finde ich die Seite nicht.
Sie haben eine E-Mail von mir bekommen. VG Peter Baier