Von Peter Baier
Und wieder ein weiterer Sieg eines Bürgers (in diesem Falle einer Bürgerin) gegen den entfesselten Exekutivstaat. Auf Antrag einer Tübinger Antragstellerin hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) die nächtliche Ausgangsperre, welche von 20:00 bis 5:00 Uhr galt, für rechtswidrig erklärt.
Die Regelung sei nicht geeignet, das Pandemiegeschehen positiv zu beeinflussen und daher nicht erforderlich.
Artikel auf welt.de.
Ein weiterer Beleg dafür, dass man als Bürger die teilweise vollkommen sinnbefreit handelnde Exekutive mit den Mittels des Rechtsstaates zur Räson bringen kann,
Test
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